|
|

- Zu Ihrer Information!
Alle Kraftfahrer/innen, die nach mehreren Verkehrsverstößen
die Absicht haben, für die Zukunft deliktfrei zu bleiben
und ihre Punkte im Verkehrs-Zentral-Register (VZR) abbauen möchten,
haben die Möglichkeit zu einer freiwilligen Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine verkehrspsychoiogische
Beratung möglich ?
Jeder kann an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen
und bekommt dafür eine Gutschrift von 2 Punkten, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
- weniger als 18 Punkte in Flensburg im Verkehrs-Zentral- Register
(VZR)
- innerhalb der letzten 5 Jahre an einem Aufbauseminar (ASK)
gem. § 4 für Punkte-Täter oder aber gem. §
2a Strassenverkehrsgesetz "Fahrerlaubnis auf Probe"
teilgenommen hat
- Ihnen wurde die Teilnahme an einer psychologischen Beratung
vom Straßenverkehrsamt empfohlen.
Was erwartet Sie in einer verkehrspsychologischen Beratung ?
Grundsätzlich findet eine verkehrspsychologische Beratung
nur in Form eines Einzelgespräches statt, über einen
Zeitraum von 3 Wochen für jeweils eine Stunde. In dieser
Beratung sollen Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr
erkannt und die Bereitschaft geweckt werden, diese Mängel
abzubauen.
Diese Beratung wird nur von Diplom-Psychologen mit entsprechender
Anerkennung germäß § 71 FeV durchgeführt
und kann nur innerhalb von 5 Jahren einmal zum Punkteabzug führen.
In der letzten Beratungsstunde erhält der/die Kraftfahrer/in
eine Teilnahme-Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde!
Weitere Informationen und Anmeldung!
Die VBS bietet allen betroffenen Kraftfahrern, die einen Punkte-Rabatt
durch die verkehrspsychologische Beratung absolvieren möchten,
ihre verkehrspsychologischen Dienste an, durch Fachpsychologen
für Verkehrspsychologie (BDP) anerkannt für Verkehrspsychologische
Beratung gemäß § 71 FeV (Reg. Nr.: 907134 u. w.)'.
Im Rahmen von individueller Betreuung und Begleitung können
Termine auch am Wochenende angeboten werden.
|
|
|