Allgemeines zu MPU & VBS

 

Sehr geehrte Autofahrerin, sehr geehrter Autofahrer,

verantwortungsvolles Handeln, insbesondere auch beim Führen von Kraftfahrzeugen
im Straßenverkehr, ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und unterliegt dabei allgemeingültigen Normen und Regeln in Form von Gesetzen und Verordnungen:

Jede aktiv als auch passiv am Straßenverkehr beteiligte Person hat Anspruch auf maximale Sicherheit. In diesem berechtigten Anspruch eines jeden Verkehrsteilnehmers liegt aber gleichzeitig auch die Verantwortung, Gefährdungen gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern durch eigenes, rücksichtsvolles Verhalten so weit wie möglich auszuschließen.

Leider kommt es dennoch über Jahresfrist zu ca. 180 000 Führerscheinentzügen,
wobei in vielen Fällen Alkohol am Steuer festgestellt werden mußte.

Wer sich unter Alkoholeinfluß am Steuer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr bewegt, stellt eine akute Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Mit dem Entzug der Fahrererlaubnis wird durch die Verwaltungsbehörde dokumentiert, dass begründete Zweifel im Hinblick auf die charakterliche Fahreignung vorliegen.

Die entzogene Fahrerlaubnis zurückzuerhalten setzt deshalb voraus, die aus Sicht der Verwaltungsbehörde begründeten Zweifel an Ihrer Fahreignung für die Zukunft auszuräumen. Die zu diesem Zweck eingerichtete Fahreignungs-Überprüfung ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), welche nach Überprüfung eindeutiger Kriterien im Fall einer positiven Begutachtung die erneute Fahrerlaubniserteilung zur Folge hat.

Erwartet wird von Ihnen als Kraftfahrer die überzeugende Darlegung, dass Sie sich intensiv mit Ihrem Verhalten im Straßenverhehr und insbesondere mit den Ihnen vorgeworfenen Delikten auseinandergesetzt haben. Dazu gehört speziell im Deliktfall 'Alkohol am Steuer' u. a. eine nachvollziehbare Einstellungsveränderung zum Thema Alkohol im Straßenverkehr, welche die Gefahr einer erneuten Trunkenheitsfahrt aus Gutachtersicht um einiges reduziert und somit ein zukünftig verkehrsgerechtes Verhalten eher erwarten lässt.

Betroffenen ist es häufig nicht möglich, Art und Umfang des im Volksmund eher als 'Idiotentest' bekannten Begutachtungsverfahrens realistisch einzuschätzen, was einem erfolgreichen Verlauf erfahrungsgemäß entgegensteht. Ferner wird dieses Verfahren
in ihren Anforderungen auch häufig unterschätzt, was für einen nicht unerheblichen Prozentanteil der zu überprüfenden Personen schon zu einer negativen Beurteilung geführt hat.

Für den nach Orientierung suchenden Autofahrer beginnt hier das Beratungs-
und Dienstleistungsangebot der VBS, welches Ihnen auf den nachfolgenden Seiten vorgestellt wird.

 

Die Anlässe einer Verkehrstherapie bei der VBS

 

Der Führerschein ist entzogen worden und zu dessen Wiedererlangung soll professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden, da beispielsweise

  • eine Begutachtung bei einer medizinisch-psychologischen
    Untersuchungsstelle ins Haus steht
  • ein negatives Gutachten bereits vorliegt
  • eine langfristige Sperrfrist verordnet wurde
  • das Punktekonto in Flensburg ausgeschöpft ist
    Somit wird ein Personenkreis angesprochen, welcher
  • erstmalig mit mehr als 1,6 °/oo Blut-Alkoholgehalt verkehrsauffällig
    geworden ist
  • mindestens das zweite Mal mit Alkohol am Steuer ermittelt wurde
  • nicht alkohblbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr
    (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtmißachtung, Nötigung etc.)
    gezeigt hat
  • sonstige Straftaten in Verbindung mit Verkehrsauffälligkeiten begangen hat

Diesen Personengruppen bietet die VBS die Möglichkeit, durch verkehrstherapeutische Einzelintervention die Ursachen ihrer Verkehrsauffälligkeiten aufzuarbeiten. Auf dieser Grundlage werden positive Eignungsvoraussetzungen im Hinblick auf die anstehende Begutachtung geschaffen sowie die Rückfallgefahr reduziert.

Wichtige Dokumente, die Sie schon bei der
ersten Kontaktaufnahme mit der VBS mitbringen sollten: