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Allgemeines
zu MPU & VBS
Sehr geehrte
Autofahrerin, sehr geehrter Autofahrer,
verantwortungsvolles
Handeln, insbesondere auch beim Führen von Kraftfahrzeugen
im Straßenverkehr, ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen
und unterliegt dabei allgemeingültigen Normen und Regeln in Form
von Gesetzen und Verordnungen:
Jede aktiv als
auch passiv am Straßenverkehr beteiligte Person hat Anspruch auf
maximale Sicherheit. In diesem berechtigten Anspruch eines jeden
Verkehrsteilnehmers liegt aber gleichzeitig auch die Verantwortung,
Gefährdungen gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern durch eigenes,
rücksichtsvolles Verhalten so weit wie möglich auszuschließen.
Leider kommt
es dennoch über Jahresfrist zu ca. 180 000 Führerscheinentzügen,
wobei in vielen Fällen Alkohol am Steuer festgestellt werden mußte.
Wer sich unter
Alkoholeinfluß am Steuer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr
bewegt, stellt eine akute Gefährdung für sich selbst und andere
Verkehrsteilnehmer dar. Mit dem Entzug der Fahrererlaubnis wird
durch die Verwaltungsbehörde dokumentiert, dass begründete Zweifel
im Hinblick auf die charakterliche Fahreignung vorliegen.
Die entzogene
Fahrerlaubnis zurückzuerhalten setzt deshalb voraus, die aus Sicht
der Verwaltungsbehörde begründeten Zweifel an Ihrer Fahreignung
für die Zukunft auszuräumen. Die zu diesem Zweck eingerichtete Fahreignungs-Überprüfung
ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), welche nach
Überprüfung eindeutiger Kriterien im Fall einer positiven Begutachtung
die erneute Fahrerlaubniserteilung zur Folge hat.
Erwartet wird
von Ihnen als Kraftfahrer die überzeugende Darlegung, dass Sie sich
intensiv mit Ihrem Verhalten im Straßenverhehr und insbesondere
mit den Ihnen vorgeworfenen Delikten auseinandergesetzt haben. Dazu
gehört speziell im Deliktfall 'Alkohol am Steuer' u. a. eine nachvollziehbare
Einstellungsveränderung zum Thema Alkohol im Straßenverkehr, welche
die Gefahr einer erneuten Trunkenheitsfahrt aus Gutachtersicht um
einiges reduziert und somit ein zukünftig verkehrsgerechtes Verhalten
eher erwarten lässt.
Betroffenen
ist es häufig nicht möglich, Art und Umfang des im Volksmund eher
als 'Idiotentest' bekannten Begutachtungsverfahrens realistisch
einzuschätzen, was einem erfolgreichen Verlauf erfahrungsgemäß entgegensteht.
Ferner wird dieses Verfahren
in ihren Anforderungen auch häufig unterschätzt, was für einen nicht
unerheblichen Prozentanteil der zu überprüfenden Personen schon
zu einer negativen Beurteilung geführt hat.
Für den nach
Orientierung suchenden Autofahrer beginnt hier das Beratungs-
und Dienstleistungsangebot der VBS, welches Ihnen auf den nachfolgenden
Seiten vorgestellt wird.
Die
Anlässe einer Verkehrstherapie bei der VBS
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Der Führerschein
ist entzogen worden und zu dessen Wiedererlangung soll professionelle
Hilfe in Anspruch genommen werden, da beispielsweise
- eine Begutachtung
bei einer medizinisch-psychologischen
Untersuchungsstelle ins Haus steht
- ein negatives Gutachten
bereits vorliegt
- eine langfristige
Sperrfrist verordnet wurde
- das Punktekonto in
Flensburg ausgeschöpft ist
Somit wird ein Personenkreis angesprochen, welcher
- erstmalig mit mehr
als 1,6 °/oo Blut-Alkoholgehalt verkehrsauffällig
geworden ist
- mindestens das zweite
Mal mit Alkohol am Steuer ermittelt wurde
- nicht alkohblbedingtes
Fehlverhalten im Straßenverkehr
(Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtmißachtung,
Nötigung etc.)
gezeigt hat
- sonstige Straftaten
in Verbindung mit Verkehrsauffälligkeiten begangen hat
Diesen Personengruppen
bietet die VBS die Möglichkeit, durch verkehrstherapeutische
Einzelintervention die Ursachen ihrer Verkehrsauffälligkeiten
aufzuarbeiten. Auf dieser Grundlage werden positive Eignungsvoraussetzungen
im Hinblick auf die anstehende Begutachtung geschaffen sowie die
Rückfallgefahr reduziert.
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